Infos & Kosten
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zu unseren Leistungen und deren Kosten. Bei weiteren Fragen können Sie uns auch gerne persönlich ansprechen.
Was sollten Sie vor dem 1. Termin wissen?
Bevor Sie bei uns einen Termin vereinbaren möchten, benötigen wir eine Heilmittelverordnung/Rezept für die Logopädie von Ihrem Arzt. Dies sind in der Regel der Allgemeinmediziner*innen, Kinderärzt*innen, HNO-Ärzt*innen, Kieferorthopäde*innen oder Neurologe*innen. Nach Ausstellung der Verordnung gilt diese nur 28 Tage. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie die Verordnung / Rezept erst nach einer Terminvereinbarung holen.
Gesetzliche Krankversicherung
Die logopädische Behandlung ist eine Leistung des Heilmittelkatalogs und wird daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Verordnung eines Arztes ist zwingend erforderlich. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit, das bedeutet, dass sämtliche Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Gleiches gilt bei Erwachsenen mit Befreiungsausweis. Patienten über 18 Jahre müssen einen Eigenanteil von 10% der gesamten Verordnung zzgl. 10 Euro Verordnungsgebühr leisten.
Private Krankenversicherung
Bei privaten Krankenversicherungen werden die Kosten dann übernommen, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Es ist zudem auch möglich, dass im Versicherungsvertrag ein Höchstsatz an vergüteten Heilmittelleistungen vereinbart wurde. Alle Kosten, die darüber hinaus durch Heilmittel entstehen, werden dann nicht von der privaten Krankenkasse getragen und müssen vom Versicherten selbst gezahlt werden.
Beamte und andere Personen, die beihilfeberechtigt sind, können die Kosten auch über die Beihilfe abrechnen. Hier gilt ein festgelegter Höchstsatz. Der Betrag, der den Höchstsatz übersteigt, muss von Versicherten selbst gezahlt werden, wenn kein entsprechender Vertrag mit einer privaten Zusatzversicherung vorliegt.
Zu Beginn der Behandlung können Sie unsere Honorarvereinbarung zur Kostenübernahmeprüfung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Wir rechnen mit dem 1,4-fachen Faktor nach der Grundlage der GebüTH ab.
Als Privatpatient*in benötigen Sie ein ärztliches Rezept für die Behandlung, da Logopädie verschreibungspflichtig ist.